24 Nov Was sind Exportkreditgarantien?
Staatliche Exportkreditgarantien sind ein etabliertes Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Sie schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Forderungsausfällen. Die Deckungsmöglichkeiten erstrecken sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette – von der Fertigung über die Lieferung bis hin zur Bezahlung der letzten Rate.
Durch die Übernahme einer Exportkreditgarantie wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie (Entgelt). Im Falle eines Schadens entschädigt der Bund den Deckungsnehmer in Höhe der gedeckten Forderungen.
Neben der Risikosteuerung spielen Exportkreditgarantien bei der Finanzierung eine zentrale Rolle. Hermesdeckungen ermöglichen in vielen Fällen erst die Finanzierung eines Geschäfts durch Kreditinstitute. Sie stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen mit Sitz in Deutschland zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder des Geschäfts. Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind vielmehr die Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit des Geschäfts.
Neben der klassischen Absicherung von Lieferungen und Leistungen bietet der Bund auch Exportkreditgarantien für Projektfinanzierungen an. Projektfinanzierungen sind großvolumige Vorhaben, die nicht über die Bilanzen der beteiligten Unternehmen finanziert werden. Stattdessen wird eine rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Projektgesellschaft gegründet. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Betriebskosten und der Schuldendienst für aufgenommene Fremdmittel aus dem Projekt selbst erwirtschaftet werden. Daher sind umfassende Analysen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der Projektstruktur sowie eine angemessene Verteilung der Projektrisiken auf die Projektbeteiligten erforderlich, bevor eine Exportkreditgarantie für eine Projektfinanzierung übernommen werden kann. Anders als bei klassischen Exportfinanzierungen werden die Länderrisiken durch das Projekt- und Besicherungskonzept weitgehend mitigiert. Dadurch sind Projektfinanzierungen häufig auch in Ländern möglich, für die eine restriktive Beschlusslage mit Deckungseinschränkungen besteht, wie z.B. Plafonds-Anschreibungen oder Richtgrößen für Einzelgeschäfte.
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