Antrag

Kontaktieren Sie uns frühzeitig

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Exportgeschäft mit einer Hermesdeckung abgesichert werden kann? Stellen Sie doch einfach eine kostenlose Voranfrage.  Sie gibt Ihnen einen ersten – unverbindlichen – Hinweis, ob Ihr Geschäft grundsätzlich deckungsfähig ist.

Möchten Sie ihr Exportgeschäft absichern, füllen Sie bitte ein entsprechendes Antragsformular aus. Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen folgende Dinge zu beachten:

  • Bitte stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig – also bereits im Verhandlungsstadium und auf jeden Fall bevor der Exportvertrag unterzeichnet ist.
  • Bitte fügen Sie dem Antrag Auskunftsmaterial wie z.B. Jahres- oder Halbjahresabschlüsse über ihren ausländischen Kunden bei. Dies beschleunigt das Antragsverfahren.
  • Bitte fügen Sie bei Anträgen mit Auftragswerten über 15 Millionen Euro ein Memorandum mit Angaben über Finanzierung, Infrastruktur, Umwelt und Sozialaspekten und der Bedeutung des Projekts für Ihr Unternehmen zu den Antragsunterlagen bei.

Bereits vor Vertragsabschluss kann Ihnen der Bund eine vorläufige Zusage zur Übernahme einer Exportkreditgarantie erteilen. Eine solche Grundsatzzusage ist verbindlich: Erfüllt das Geschäft alle hierin festgestellten Kriterien, wird – bei unveränderter Sach- und Rechtslage – eine Deckungsübernahme für den Fall der Unterzeichnung des Ausfuhrvertrags und gegebenenfalls des Finanzkreditvertrags zugesichert. Eine solche Grundsatzzusage stärkt Ihre Position in der Ausschreibungsphase oder bei den Vertragsverhandlungen. Bei unveränderter Rechts- und Sachlage wird nach Vertragsabschluss aus der grundsätzlichen eine endgültige Deckungszusage.

Sie haben noch Fragen zum Antragsverfahren? Dann werfen Sie einen Blick in unsere FAQ.