Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Exportgeschäft mit einer Hermesdeckung abgesichert werden kann? Stellen Sie doch einfach eine kostenlose Voranfrage. Sie gibt Ihnen einen ersten – unverbindlichen – Hinweis, ob Ihr Geschäft grundsätzlich deckungsfähig ist.
Möchten Sie ihr Exportgeschäft absichern, füllen Sie bitte ein entsprechendes Antragsformular aus. Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen folgende Dinge zu beachten:
Bereits vor Vertragsabschluss kann Ihnen der Bund eine vorläufige Zusage zur Übernahme einer Exportkreditgarantie erteilen. Eine solche Grundsatzzusage ist verbindlich: Erfüllt das Geschäft alle hierin festgestellten Kriterien, wird – bei unveränderter Sach- und Rechtslage – eine Deckungsübernahme für den Fall der Unterzeichnung des Ausfuhrvertrags und gegebenenfalls des Finanzkreditvertrags zugesichert. Eine solche Grundsatzzusage stärkt Ihre Position in der Ausschreibungsphase oder bei den Vertragsverhandlungen. Bei unveränderter Rechts- und Sachlage wird nach Vertragsabschluss aus der grundsätzlichen eine endgültige Deckungszusage.
Sie haben noch Fragen zum Antragsverfahren? Dann werfen Sie einen Blick in unsere FAQ.