Finance & Investment

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Staatliche Exportkreditgarantien

Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein bedeutender Bestandteil der deutschen Ausfuhrförderungspolitik. Sie geben Exporteuren die Möglichkeit, sich gegen wirtschaftliche und politische Risiken abzusichern. Viele Exporteure können aus Risikogesichtspunkten Ausfuhren in bestimmte Länder nur mit einer Hermes- Bürgschaft vornehmen. Insbesondere die politischen Risiken von Exporten in Länder außerhalb der OECD können nicht ausreichend durch ein privatwirtschaftliches Angebot abgesichert werden.

Die deutschen Exporteure hätten ohne diese staatliche Absicherung einen entscheidenden Nachteil im internationalen Wettbewerb auf schwierigen Märkten, denn in allen wichtigen Industrieländern gibt es staatliche Institutionen, die Exporte nationaler Unternehmen effizient absichern.

Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen staatlichen Versicherungs- und Fördersystemen sind im so genannten OECD-Konsensus Rahmenbedingungen festgelegt worden, die im Wesentlichen einheitliche Wettbewerbsbedingungen garantieren sollen. Zusätzlich gibt es in der EU harmonisierte Regelungen. Dieses internationale Regelwerk wird ständig fortentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. So gibt es Z.B. in der OECD eine entsprechende Arbeitsgruppe, die sich mit einer Vielzahl von Problemen (z.B. des Umweltschutzes, der Vermeidung von Bestechung, der Verhinderung zu starker Verschuldung der ärmsten Entwicklungsländer) beschäftigt und einheitliche Regeln für die staatlichen Exportversicherer entwickelt hat.

Verfahren der Gewährung von Hermes-Deckungen:

Der Bund hat die Geschäftsführung für die Übernahme von Hermes-Deckungen der Euler Hermes Deutschland AG als Mandatar des Bundes übertragen. Im Rahmen einer Mandatarermächtigung wird Euler Hermes ein gewisser Entscheidungsspielraum eingeräumt. Über Grundsatzfragen und die Indeckungnahme großer Exportgeschäfte entscheidet ein Interministerieller Ausschuss (IMA), in dem neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vertreten sind.

Hermes-Deckungen werden gewährt, wenn die Kriterien der Förderungswürdigkeit und der risikomäßigen Vertretbarkeit erfüllt sind. Die Förderungswürdigkeit kann sich aus der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland, strukturpolitischen Erwägungen oder außenpolitischen Zielen ergeben. Ökologische, soziale und
entwicklungspolitische Gesichtspunkte werden in die Entscheidung einbezogen.

Für die Absicherung eines Exportkredits werden Entgelte in Abhängigkeit von Art, Umfang und Laufzeit eines Geschäfts sowie der Risikoeinstufung von Importland und ausländischem Kunden erhoben. Diese Risikoeinstufung wird OECD-weit einheitlich vorgenommen.

Unsere Leistungen:

      • Beratung und Unterstützung in der Abwicklung und Finanzierung von Exportgeschäften
      • Qualitatives und strukturiertes Beratungsgespräch nach Prüfung der durch den Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten Informationen.
      • Begleitung bei Gesprächen des Auftraggebers mit Dritten, wie Banken, Euler Hermes Deutschland AG, privaten Kreditversicherern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Handelskammern, Anwaltskanzleien, Produzenten, Abnehmern, etc. ggfs. ist eine eigenständige Übernahme von Gesprächen abzustimmen.

Investitionsgarantien des Bundes

Die Investitionsgarantien des Bundes helfen deutschen Unternehmen bei der Finanzierung und Absicherung ihrer Investitionsprojekte im Ausland. Mit der Absicherung der für Unternehmen oft nicht kalkulierbaren politischen Risiken (z.B. Enteignungen, Krieg, Bürgerkrieg, Transferbeschränkungen, Bruch staatlicher Zusagen) spielen die Investitionsgarantien eine wichtige Rolle bei der Erschließung von Auslandsmärkten – gerade auch in Entwicklungs- und Schwellenländern – und sind damit ein fester Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung.

Verfahren zur Gewährung von Investitionsgarantien

Die Prinzipien zur Übernahme von Investitionsgarantien entsprechen denen der Exportkreditgarantien. Der Bund hat bei den Investitionsgarantien die Geschäftsführung an die PricewaterhouseCoopers (PwC) AG als Mandatar übertragen. Für die Investitionsgarantien gibt es ebenfalls einen IMA, der über Grundsatzfragen und Garantieübernahmen entscheidet. Ihm gehören neben dem auch hierfür federführenden BMWi dieselben Ressorts an wie dem Export-IMA.

Unsere Leistungen:

  • Beratung von Unternehmen und Banken im Zusammenhang mit wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten der Risikoabsicherung von Auslandsinvestitionen
  • Unterstützung des Bundes bei der Verhandlung und dem Abschluss von Investitionsförderungsverträgen
  • Analyse der Projekt-, Finanzierungs- und Sicherheitenkonzepte in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sowie projektgerechte Fortentwicklung der Konzepte im Dialog mit Investoren und Banken
  • Analyse der politischen Risiken in den Zielländern und der entwicklungspolitischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Projekte
  • Begutachtung der Projekte als Basis für die Entscheidungsfindung des Bundes
  • Monitoring der Projekte in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht
  • Unterstützung des Bundes bei Schadensprävention und Schadensminderung (Vorschadensphase)
  • Analyse des Eintritts von Risiken, Prüfung der Anspruchsgrundlage, Begutachtung des Schadensfalls, Abwicklung der Entschädigung
  • Beratung und Vertretung des Bundes im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit Investitionsversicherern anderer Länder sowie Wahrnehmung der Interessen des Bundes bei Kooperationen im Zusammenhang mit international finanzierten Projekten

Häufig gestellte Fragen

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