Vereinigte Arabische Emirate
Nicht-Ölsektor und hohe Finanzpolster stimmen optimistisch.
Die VAE gehören zu den ölreichsten Staaten der Erde und liegen in der sogenannten strategischen Ellipse. Das BIP pro Kopf gehört zu den höchsten der Welt. Im Global Competitiveness Index, der die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes misst, belegt die VAE Platz 16 von 138 Ländern (Stand 2016–17). Im Index der Wirtschaftlichen Freiheit belegt das Land 2017 Platz 8 von 180 Ländern. Die VAE zählt inzwischen zu den liberalsten Volkswirtschaften der Welt. Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Emiraten sind jedoch extrem, da nur drei der sieben Emirate Erdöl fördern. Die Einnahmen aus dem Ölexport schwankten in den letzten Jahren aufgrund des scharfen Wettbewerbs auf dem internationalen Ölmarkt beträchtlich. Trotzdem ist das BIP 2016 um 3,0 % gewachsen. 0,7 % des BIP wurden im gleichen Jahr in der Landwirtschaft, 44,6 % in der Industrie und 54,7 % im Dienstleistungssektor erwirtschaftet. Die Militärausgaben lagen 2003 bei 3,1 % des BIP, die Ausgaben für Bildung bei 1,6 % und die für Gesundheit bei 3,3 %. Im Jahr 2000 waren 8 % der Bevölkerung in der Landwirtschaft erwerbstätig, 33 % in der Industrie und 59 % im Dienstleistungssektor. Zur Arbeitslosigkeit gibt es keine offiziellen Angaben, es herrscht Vollbeschäftigung. Jedoch wird von einer steigenden Arbeitslosigkeit unter der einheimischen Bevölkerung ausgegangen. Die Inflation lag 2016 im Durchschnitt bei 1,5 %.
Aufgrund der ungleich verteilten Erdöl- und Erdgasvorkommen in den einzelnen Emiraten wird auf der Ebene der Staatseinnahmen der VAE ein solidarischer Einkommensausgleich praktiziert. In austarierter Abstufung fließt das Geld von reicheren Emiraten wie Abu Dhabi in wirtschaftlich benachteiligte und rohstoffarme Gebiete, wie zum Beispiel Ra’s al-Chaima, um eine gleichmäßige ökonomische Entwicklung zu gewährleisten.
Obwohl die VAE immer weniger auf Einnahmen aus der Öl- und Gasproduktion angewiesen sind, spielen die diesbezüglichen Exporte noch eine große Rolle, besonders in Abu Dhabi. Ein Bauboom, eine expandierende verarbeitende Wirtschaft und ein blühender Handels- und Dienstleistungssektor helfen den VAE, ihre Wirtschaft zu diversifizieren. Über das Land verteilt gibt es momentan Bauprojekte im Wert von 350 Milliarden USD. Unter diesen sind der Burj Khalifa, das momentan höchste Gebäude der Welt, der Dubai World Central International Airport, drei künstliche Palmeninseln, die Dubai Mall und, in Abu Dhabi, die Inseln Saadiyat und Yas, für Kultur und Motorsport.
Nach dem Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) von Transparency International lag die VAE 2017 von 180 Ländern zusammen mit Estland auf dem 21. Platz, mit 71 von maximal 100 Punkten. Die VAE sind damit das am wenigsten korrupte Land des arabischen Welt.
Fertigerzeugnisse, Maschinen und Transportequipment machen zusammen 80 % der Importe aus.
Die größte Investitionsbehörde, die Abu Dhabi Investment Authority (ADIA), verwaltet zirka 360 Milliarden USD in Auslandsinvestitionen und hat zirka 900 Milliarden USD in Anlagen.
Landwirtschaft
Seit den 1970er Jahren werden viele Wüstengebiete durch systematische Bewässerung in landwirtschaftlich nutzbare Gebiete verwandelt. Oft werden zur Bewässerung fossile Grundwasservorräte angezapft, meist sehr salzhaltig und nicht trinkbar, deren Versiegen absehbar ist. Tabak, Gemüse, Datteln und Zitrusfrüchte können daher, wenn auch nur in kleinen Mengen, angebaut werden. Auch in den grundwasserreichen Gebieten um al-Ain und im Hadschar-Gebirge können Landwirtschaft und Viehzucht betrieben werden. Die Geflügelzucht wurde stark ausgebaut. In den Emiraten Adschman und Umm al-Qaiwain ist der Fischfang Haupterwerbsquelle.
Bodenschätze und Industrie
Abu Dhabi fördert mit Abstand die größten Mengen Erdöl und Erdgas; es folgen Dubai und Schardscha. Abgesehen von der Erdöl- und Erdgasverarbeitung gibt es Aluminiumproduktion (mit Erdgas als Energiebasis), Herstellung von Düngemitteln, Zement und anderen Baustoffen sowie Metallverarbeitung. Abu Dhabi verfügt über den Großteil der Industrie.
Handel und Dienstleistungen
Es gibt (außer in den Freihandelszonen) einen generellen Importzoll von 5 %; für bestimmte Warengruppen gelten Ausnahmen. Die nicht-erdölfördernden Emirate setzen auf Handel und in den letzten Jahren verstärkt auf den Tourismus. Die Stadt Dubai ist in dieser Hinsicht federführend. Auch der IT-Sektor mit eigenen Stadtteilen für Unternehmensniederlassungen ist in Dubai am weitesten entwickelt. Vermehrt investiert das Land auch in neue Dienstleistungs- und Technologiebranchen, um sich weiter vom Rohstoffmarkt unabhängig zu machen. Eine wichtige (staatliche) Rolle spielt hierbei unter anderem die Abu Dhabi Investment Authority (ADIA). Unternehmensgründungen durch Ausländer sind nur bei Beteiligung Einheimischer (Unternehmen) von mindestens 51 % möglich, mit Ausnahme von Zweigstellen.
In Dubai sitzt die Börse Nasdaq Dubai, die ehemalige International Financial Exchange (DIFX), an der neben einheimischen Werten auch Zertifikate auf Fonds oder ausländische Indizes angeboten werden.
Eigentumsverhältnisse
Alle Unternehmen (ausgenommen in Freihandelszonen) müssen zu mindestens 51 % einem Einheimischen gehören. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass nur Emirater in Führungspositionen sitzen. Allerdings tritt der Einheimische häufig nur als sogenannter „Sponsor“ auf, das heißt, dass durch vertragliche Absprachen versucht wird zu erreichen, dass der ausländische Partner die Kontrolle über die Geschäftsführung erhält sowie einen größeren Anteil am Gewinn, als es seiner Beteiligung am Unternehmen entspricht. In den vielen Freihandelszonen können Unternehmen von Ausländern in der Regel unabhängig von einem einheimischen Bürger betrieben werden. Meist darf jedoch von einer Freihandelszone kein Wirtschaftsverkehr in die Emirate hinein stattfinden, obwohl diese Regel kaum eingehalten wird. Die Regierung leitet eine Kampagne, die zum Ziel hat, in allen staatlichen Stellen, wie zum Beispiel bei der Post, Polizei, Verwaltung, in Banken oder beim Militär eine bestimmte Quote von einheimischen Arbeitnehmern sicherzustellen. Diese Kampagne läuft unter dem Namen „Emiratisierung“.
Urheberrecht und Markenrecht
Die Bekämpfung von gefälschten Markenprodukten wird in den einzelnen Emiraten sehr unterschiedlich verfolgt. Sie reicht von regelmäßigen Razzien in den Verkaufsläden und der Verhängung von Haftstrafen gegen die Händler in Dubai bis zum offenen Verkauf in den staatlichen Kaufhäusern Cooperative Society in Abu Dhabi. Hierbei ist besonders Dubai bemüht, internationalen Unternehmen zu zeigen, dass es den Schutz des geistigen Eigentums ernst nimmt.
Steuerpolitik/Doppelbesteuerung
In den VAE fallen keine direkten Steuern an. Die Kosten der Verwaltungsbehörden werden mit Gebühren finanziert, und auf Alkohol muss eine Abgabe in Höhe von 30 % gezahlt werden. Am 1. Januar 2018 wurde gemeinsam mit Saudi-Arabien eine Mehrwertsteuer in Höhe von 5 % eingeführt. Die anderen GCC-Länder – Kuwait, Bahrain, Oman und Katar – wollen diesen Schritt erst im Jahr 2019 gehen. Ziel der Einführung ist es, neue Einnahmequellen zu erschließen, um Steuermindereinnahmen durch den gesunkenen Ölpreis entgegenzuwirken. Gesetze zur Einkommens- oder Unternehmensbesteuerung gibt es schon seit Jahrzehnten, doch ist der Steuersatz auf 0 % festgelegt, was eine Nichtbesteuerung bedeutet.
Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hatte 1996 mit den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Es war das einzige dieser Art von Deutschland mit einer Steueroase und trat nach zweijähriger Verlängerung zum 10. August 2008 außer Kraft. Am 23. Dezember 2008 wurde zwar ein neues DBA paraphiert, jedoch nie unterzeichnet und veröffentlicht. Neuverhandlungen führten zu einem am 1. Juli 2010 unterzeichneten DBA, in dem eine rückwirkende Anwendung ab dem 1. Januar 2009 vereinbart wurde. Das DBA wurde am 14. Juli 2011 ratifiziert.
Grundbesitz
Grundstücke konnten bisher von Ausländern ausschließlich in Dubai in besonders ausgewiesenen Gebieten erworben werden. Darüber hinaus gestattet Dubai die Pacht von Grundstücken und Eigentumswohnungen nach englischem Muster über 99 Jahre. In letzter Zeit sind auch unbefristete Pachtverträge möglich. Durch die Pacht erwirbt der Eigentümer eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Laufzeit. Diese muss allerdings alle drei Jahre für zirka 1000 Euro verlängert werden. Mit diesem Titel ist allerdings keine Arbeitserlaubnis verbunden, dazu ist ein Arbeitsvisum notwendig. Trotzdem zieht diese Möglichkeit insbesondere Pakistaner und Inder an, die sich damit einen Zweitwohnsitz erwerben. Seit 2005 bietet auch das Emirat Ra’s al-Chaima Ausländern den Besitz von Grundstücken und Immobilieneigentum in besonders ausgewiesenen Gebieten an, wie zum Beispiel im Al Hamra Village. Weitere Emirate planen ähnliche Änderungen.
Im Punkt Eintragung der Eigentumsrechte tun sich die meisten Emirate allerdings noch sehr schwer. Dubai spielt hier wieder einmal den Vorreiter und hat im März 2006 das Gesetz Nr. 7 für Eigentumsrechte und Grundbucheintrag erlassen. Dieses Gesetz regelt die Eigentumsrechte von Immobilien und die Eintragungen ins Grundbuch. Es behandelt derzeit ausschließlich die Eigentumsrechte von Villen und Townhouses. Für Apartments, wie zum Beispiel in The Greens oder der Dubai Marina, gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung, welche die Eintragung in das Land Departments verbindlich regelt. Der Eigentumsübertrag ist ausschließlich über die Master Developer Emaar, Nakheel und Dubai Properties möglich und hier gibt es noch Diskussionen über die Beiträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie die allgemeinen Nebenkosten (Maintenance, Service Gebühren etc.). Die Regierung strebt diesbezüglich eine schnelle Einigung und Regelung der noch offenen Punkte an, um ausländischen Immobilienkäufern die notwendige Rechtssicherheit bieten zu können.
Arbeitsalltag, Lohnentwicklung
Probleme im Arbeitsalltag ergeben sich durch den unterentwickelten Rechtsschutz der Arbeitnehmer. Bei Arbeitgeberwechsel oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres muss eine Bescheinigung (Non-Objection Certificate) vom Arbeitgeber ausgestellt werden, der keine Bedenken sieht, dass sich der Mitarbeiter eine neue Beschäftigungsstelle sucht. Sollte diese nicht ausgestellt werden, wobei der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht begründen muss, folgt ein sechsmonatiges Arbeitsverbot und teilweise auch Einreiseverbot in die VAE. Dieses unausgewogen starke Arbeitgeberrecht wird gern gegen „einfache“ Arbeitnehmer aus Entwicklungsländern angewendet und ermöglicht Erpressungen über Lohnfragen und Urlaubsansprüche am Ende des Arbeitsverhältnisses. Bei hochqualifizierten Arbeitnehmern wird meist ein individueller Arbeitsvertrag geschlossen.
Durch den schwachen Schutz des Arbeitnehmers kommt es regelmäßig im niedrig entlohnten Bausektor, wo bis etwa 500.000 der ausländischen Arbeitskräfte beschäftigt sind, zu Unregelmäßigkeiten bei den Lohnzahlungen der geringverdienenden Arbeiter. Diesen mittellosen Arbeitern bleibt allerdings nichts anderes übrig, als zeitweise ohne Lohn weiterzuarbeiten, da diese sonst ohne Arbeit, die im Vergleich zu ihrem Ursprungsland gut bezahlt wird, ihre Familien in ihren Heimatländern nicht mehr versorgen könnten.
Es ist gängige Praxis, dass Arbeitgeber die Reisepässe ihrer Arbeiter zur Sicherheit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses einbehalten. Dies dient unter anderem dazu, Diebstähle und Betrug am Unternehmenseigentum von Mitarbeitern zu verhindern, da diese nicht mehr ohne Weiteres das Land verlassen können. Außerdem erschwert es den Wechsel der Arbeitnehmer zu einer besser bezahlten Stelle. Anfang 2005 wurde diese Praxis öffentlich kontrovers diskutiert. Unter anderem verlangten auch die Behörden von Angestellten, die dienstlich mit Geld zu tun hatten, die Einbehaltung von Reisepässen. Dies führte schließlich zu einem gesetzlichen Verbot (Reisepässe sind persönliche Reisedokumente), Reisepässe einzubehalten, außer bei der Erledigung von Behördengängen. Bei Missachtung können mehrere Zehntausend Dirham als Geldstrafe gegen den Arbeitgeber festgesetzt werden. Trotzdem ist das Einbehalten der Pässe bei einfachen Arbeitnehmern weiterhin gängige Praxis.
Arbeitnehmern steht ein Beschwerderecht bei den lokalen Arbeitsministerien im Falle von Problemen mit dem Arbeitgeber zu. Doch durch die schwerfällige Bürokratie dauern Entscheidungen teilweise sehr lange. In den letzten Jahren hat der Visumsbetrug zugenommen. Vielen Interessenten vom indischen Subkontinent wurden gegen Zahlung von für sie sehr hohen Gebühren versprochen, problemlos eine Arbeitsstelle und somit auch eine Aufenthaltserlaubnis in den VAE zu erlangen. Im Nachhinein stellte sich in fast allen Fällen heraus, dass sie Betrügern aufgesessen waren. Da dieses Vorgehen der Visumsbeschaffung auch gegen die einheimischen Gesetze verstößt, werden diese Vorfälle von den Betroffenen selten angezeigt, was auf eine hohe Dunkelziffer dieser Betrügereien schließen lässt.
Absicherungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten
Gemäss dem Länderrating, welche durch die OECD veröffentlicht wird, sind Absicherungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten gegeben.
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